
25. Westerwälder Hospiztage: Diskussion über Selbstbestimmung, Würde und das neue Bestattungsrecht
Wie wollen wir Abschied nehmen – und wie viel Selbstbestimmung soll ein Mensch auch über seinen Tod hinaus haben? Mit diesen Fragen beschäftigten sich die 25. Westerwälder Hospiztage des Hospizvereins Westerwald. Einen Schwerpunkt bildete das neue rheinland-pfälzische Bestattungsrecht und die Frage, welche gesellschaftlichen und politischen Überlegungen hinter der umfassenden Reform stehen.
Thomas Mockenhaupt erläuterte als Vertreter der Politik die Beweggründe der damaligen SPD-geführten Landesregierung und von Gesundheitsminister Clemens Hoch. Im Mittelpunkt der Reform stehen für ihn drei Begriffe: Würde, Selbstbestimmung und Verantwortung.
Das neue Recht trägt einer veränderten Bestattungs- und Trauerkultur Rechnung und eröffnet unter klaren Voraussetzungen zusätzliche Möglichkeiten des persönlichen Abschieds. Gleichzeitig bleiben klassische Bestattungsformen und die Friedhöfe als wichtige Orte der Trauer, Erinnerung und Begegnung erhalten.
„Der Staat muss die Würde Verstorbener garantieren. Er muss aber nicht für jeden Menschen vorschreiben, wie Trauer und Abschied auszusehen haben“, fasste Mockenhaupt den Grundgedanken zusammen.
Eine besondere Verbindung zur Hospizarbeit sieht er in der Selbstbestimmung. So wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht dazu beitragen, den eigenen Willen am Lebensende festzuhalten, sollten Menschen auch frühzeitig darüber sprechen, welche Wünsche sie für ihre Bestattung und ihren Abschied haben.
In der Diskussion wurden auch kritische Fragen angesprochen: Welche Auswirkungen haben die neuen Möglichkeiten auf die Friedhöfe? Wird Trauer zunehmend privatisiert? Und wie wird langfristig mit Urnen außerhalb von Friedhöfen umgegangen?
Mockenhaupt zog ein positives Fazit: „Die Diskussion hat für mich noch einmal gezeigt, dass die damalige SPD-geführte Landesregierung und Gesundheitsminister Clemens Hoch bei dieser Reform einen guten Job gemacht haben. Das Gesetz ermöglicht mehr persönliche Freiheit, ohne Würde und Pietät aus dem Blick zu verlieren. Gleichzeitig müssen wir die praktische Entwicklung beobachten und dort nachsteuern, wo es notwendig wird.“
Über das Bestattungsrecht hinaus blieb eine zentrale Botschaft der Hospiztage: Sterben und Tod dürfen kein Tabuthema sein.
„Wer rechtzeitig über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und die eigenen Wünsche für den Abschied spricht, stärkt nicht nur die eigene Selbstbestimmung, sondern kann seinen Angehörigen später sehr schwere Entscheidungen ersparen. Über den Tod zu sprechen, gehört zum Leben“, so Mockenhaupt.